Dachwartung
Eine regelmäßige Dachwartung schützt Hauseigentümer und Verwalter vor möglichen Schadenersatzansprüchen. Nach gültiger Rechtssprechung kann es bei Stürmen zu einer Schadensersatzpflicht des Hauseigentümers oder des Verwalters für solche Schäden kommen, die durch herabfallende Dachteile entstehen. Das gilt jedenfalls dann, wenn sich der Hauseigentümer bzw. der Verwalter nicht durch Vorlage eines Beweises für eine ausgeführte Dachwartung entlasten können.
Darüber hinaus werden durch eine ordnungsmäßige Dachwartung bereits kleinere Schäden, wie zum Beispiel verunreinigte Dachrinnen oder Frostschäden frühzeitig erkannt. Dies erspart häufig umfangreiche und teure Sanierungsmaßnahmen am Dach.
Wartungsvertrag schützt Dächer vor „Dachhaien“
Mit einem Dachwartungsvertrag beugen Sie möglichen Schäden und Unfällen vor. Er sieht eine regelmäßige Überprüfung und gegebenenfalls eine Reinigung des Daches vor.
Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks warnt im Zusammenhang mit Sturmschäden ausdrücklich vor so genannten „Dachhaien“: Insbesondere im Nachgang solcher extremen Stürme treten häufig mobile Handwerkerkolonnen auf, die zu völlig überhöhten Preisen fachlich unqualifizierte Arbeit am Dach anbieten … und so die Schäden letztlich noch vergrößern.
Deshalb empfehlen wir bei anstehenden Dach-, Fassaden- und Abdichtungsarbeiten unseren kompetenten Fachbetrieb einzuschalten: Hier kann der Hausbesitzer darauf vertrauen, dass er Qualitätsarbeit vom Dachdecker Fachhmann erhält. Eines muss aber jedem klar sein: Das sturmfeste Dach gibt es nicht!
Sie besitzen ein Gründach? Dann können Sie sich hier über die Pflege Ihres Gründaches informieren!